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Bildungsstandards Geschichte

Rahmenmodell Gymnasium

5.-10. Jahrgangsstufe

Herausgegeben vom Verband der Geschichtslehrer Deutschlands e.V.

Wochenschau Verlag, Schwalbach/Ts. 2007

 

 

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Aus der Einführung:

 

Das hier vorgelegte Modell für Bildungsstandards Geschichte des Verbandes der Geschichtslehrer Deutschlands stellt ein Rahmenmodell dar, das sich in unterschiedlicher Weise auf die spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Bundesländer zuschneiden lässt. Nicht alle Bundesländer sehen in der Sekundarstufe I die gleiche Anzahl an Geschichtsstunden in der Stundentafel vor. Aus diesem Grunde ist sowohl im Bereich der Sach- und Orientierungskompetenz als auch im Bereich der Methodenkompetenz eine ausreichende Breite auch für „Freiräume“ und Addita gewahrt worden. Die Autoren haben sich bemüht bei aller Grundsätzlichkeit ein hohes Maß an Konkretheit in die Entfaltung der Kompetenzen einfließen zu lassen. Es soll deutlich werden, welche sehr konkreten Ergebnisse der Unterricht zu einem bestimmten Zeitpunkt erbringen soll. Diese Ergebnisorientierung unterscheidet die heutigen Bildungsstandards und Kerncurricula von den Rahmenrichtlinien aus den 80er Jahren. Eine Beschränkung der didaktisch-methodischen Freiheit des Fachlehrers ist nicht beabsichtigt.

 

Um für den Gebrauch in der Praxis ein hohes Maß an Klarheit, Übersichtlichkeit, Vergleichbarkeit und Eindeutigkeit zu erreichen, wurden einzelne Abschnitte der Texte der Doppeljahrgangsstufen in der Form und z.T. bis in einzelne Formulierungen hinein einander angeglichen. Diesem Zweck dient auch die immer wiederkehrende Formulierung „Die Schülerinnen und Schüler können am Ende der Doppeljahrgangsstufe...“ Somit wird auf jeder Seite dieses Kerncurriculums in Erinnerung gerufen, dass es sich bei dem vorliegenden Text nicht um unverbindliche Rahmenrichtlinien handelt. Positiv ausgedrückt: Bildungsstandards stellen eine verbindliche Zielvorgabe für den Fachunterricht dar. Damit ist ein Unterricht im Blick, der von vornherein darauf abzielt, Kompetenzen zu vermitteln, die über längere Zeitspannen hinweg bei den Schülerinnen und Schülern erhalten bleiben, d.h. ein Unterricht, der ergebnisorientiert angelegt ist.

 

Um dies zu erreichen, ist es erforderlich, Methoden von Anfang an bewusst zu trainieren, um hierin „kompetent“ zu werden, und eine effektive Wiederholungspraxis zu betreiben, d.h. eine Praxis des permanenten Wiedereinbindens des Gelernten in neue Zusammenhänge. Es ist dem historischen Wissen und Denken abträglich, wenn Zusammenhänge, die im Zuge der unterrichtlichen Bearbeitung einer bestimmten Epocheerarbeitet wurden, bei der Bearbeitung der nachfolgenden Epochen überhaupt nicht mehr vorkommen. Epochenübergreifende Vergleiche, Längsschnittverfahren, Gegenwartsbezüge u.a. im Unterricht ermöglichen die solide und langanhaltende Fundierung geschichtlichen Wissens und Könnens. Die notwendige landesgeschichtliche Orientierung in den einzelnen Ländern sollte in die jeweiligen Unterrichtsphasen zur mittelalterlichen, neueren und neuesten Geschichte eingefügt werden. Wichtige Strukturen der verschiedenen Epochen lassen sich sowohl an niedersächsischen wie an bayerischen, an hessischen ebenso wie an sächsischen und anderen Themen der Landesund Regionalgeschichte erarbeiten. Am Ende jeder Doppeljahrgangsstufe werden die erworbenen Kompetenzen feststellbar, d.h. auch „testbar“. Es geht also um nachhaltiges Wissen und Können. Dies ist heute umso wichtiger, je ausgeprägter die Oberstufenreformen in der Bundesrepublik Deutschland Formen der Profilbildung ermöglichen und damit dem Fach Geschichte im gesellschaftswissenschaftlichen Profil den Status eines zentralen Faches der vertieften Allgemeinbildung zuweisen.

 

Die vorliegenden Bildungsstandards Geschichte für die Sekundarstufe I bilden die Ausgangsbasis für ein noch ausstehendes Kerncurriculum der Sekundarstufe II als Abiturstufe. Die einzelnen Festlegungen zu den Kompetenzen sind so formuliert, dass leistungsbereite Schülerinnen und Schüler eines Gymnasiums in einem kompetenzorientierten Unterricht diese Standards erfüllen können. Die vorliegenden Bildungsstandards haben ihren Zweck erfüllt, wenn mit ihrer Hilfe das Ziel eines ergebnisorientierten Geschichtsunterrichts in der Sekundarstufe I des Gymnasiums am Ende der Klasse 10 erreicht wird.



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