
- Die Funktion eines kritischen Geschichtsbewusstseins muss für den Erziehungs- und Lehrplan der Schule bestimmt werden.
- Die Funktion der älteren Epochen für das Geschichtsbewusstsein ist herauszuarbeiten und darzustellen - auch in Hinblick auf Europa.
- Die methodischen Ansätze der unterschiedlichen Dimensionen (Politik-, Wirtschafts-, Kultur-, Umwelt- und Geschlechtergeschichte, Geschichte der Mentalitäten) sind auf ihren Wert für historische Erkenntnis zu prüfen und verstärkt in den Unterricht einzuführen.
- Eine gemeinsame historische Grundbildung als Basis für länderspezifische Ausformungen ist zu entwerfen.
- Die fach- und didaktikwissenschaftlichen Anteile am Lehrerstudium sind zu sichern bzw. wieder auszuweiten.
- Die Lehrerfortbildung muss sowohl fachwissenschaftlich wie auch didaktisch verbessert, ihre Quantität wesentlich erhöht werden.
- Junge Geschichtslehrerinnen und -lehrer müssen mehr Möglichkeiten haben, in den Schuldienst eingestellt zu werden.
- In den Klassen 5 - 10 muss Geschichte zweistündig, in der Sekundarstufe II dreistündig und in Leistungskursen unterrichtet werden.
- Geschichte muss als Fach für die Abiturprüfung gesichert werden.

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