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Skandale in Deutschland nach 1945

Zeitgeschichtliches Forum

Leipzig

 

7. Mai – 12. Oktober 2008

 

Spiegel-Affäre, Flick-Spendenskandal, Mannesmann/Vodafone-Prozess: Die Ausstellung stellt 20 ausgewählte Skandalfälle von den 1950er Jahren bis in die jüngste Zeit im politischen und gesellschaftlichen Kontext dar. Sie gibt damit exemplarisch Aufschluss über Wandlungsprozesse der politischen Kultur in der Bundesrepublik Deutschland, beleuchtet die Reaktionsweisen der Öffentlichkeit, das gesellschaftliche Wertesystem und die Rolle der Medien. Das Zeitgeschichtliche Forum Leipzig zeigt die Präsentation, die bereits mit großem Erfolg im Haus der Geschichte in Bonn zu sehen war, vom 7. Mai bis 12. Oktober 2008.

 

Der Eintritt ist frei.

 

Skandale im Sinn der Ausstellung sind Verfehlungen, die im Zuge ihrer Enthüllung eine weithin empfundene, öffentliche Empörung auslösen. Die Medien spielen eine wichtige Rolle: Sie sorgen für hohe Aufmerksamkeit, profitieren aber auch ökonomisch von der Berichterstattung. Als Mittel im politischen Machtkampf dienen Skandale oft der Diskreditierung politischer Gegner.

 

Für die Auswahl der Fälle galten vier Kriterien: Wieweit ist der Einzelfall typisch für einen Sachbereich, beispielsweise für Politik, Wirtschaft, Umwelt, Kultur oder Sport? Welche zeittypischen Erfahrungen haben in ihm ihren Niederschlag gefunden? Welche nachhaltige Wirkung hat er hinterlassen? Ist der Einzelfall repräsentativ für die unterschiedlichen Funktionen, die ein Skandal haben kann?

 

Die Skala der anhand dieser Kriterien ausgewählten Beispiele reicht vom Protest gegen den Film „Die Sünderin“ 1951, in dem die katholische Kirche eine „Verletzung des sittlichen Empfindens“ sah, bis zum Fall Mannesmann/Vodafone, bei dem im Jahr 2000 im Zuge der Firmenübernahme gezahlte Sonderprämien zum Stein des Anstoßes wurden. So verschieden ihre jeweilige Ursache und ihr Verlauf auch waren, die gesellschaftliche Empörung führte in beiden Fällen zu einer breiten öffentlichen Debatte und trug schließlich zur Neuformulierung gesellschaftlicher Handlungsrichtlinien bei: So schrieb 1954 das Bundesverwaltungsgericht gemäß Grundgesetz Artikel 5 Absatz 3 die Freiheit der Kunstgattung Film rechtlich fest. Und es war sicher kein Zufall, dass der Deutsche Bundestag 2005 in zeitlicher Folge zum Mannesmann/Vodafone-Skandal ein Gesetz zur Offenlegung der Bezüge von Vorstandsmitgliedern börsennotierter Aktiengesellschaften verabschiedete.

 

Da es in Diktaturen keine unabhängige Öffentlichkeit gibt, die Verfehlungen enthüllt und mit Protest beantwortet, können Skandale dort weitgehend unterdrückt werden. Die Ausstellung beschränkt sich daher für die DDR auf die Kommunalwahlen im Mai 1989. Die Reaktionen auf die gefälschten Ergebnisse zeigen jedoch, wie gefährlich ein Skandal für eine bereits brüchige Diktatur werden kann. Die Empörung über die Wahlfälschungen wurde zum Schlüsselereignis auf dem Weg zur friedlichen Revolution.

Skandale in der Wechselausstellung:

 

• „Die Sünderin"

• Flick-Affäre

• Theodor Oberländer

• Neue Heimat

• Rosemarie Nitribitt

• Hitler-Tagebücher

• Contergan

• Barschel-Pfeiffer-Affäre

• „Spiegel“-Affäre

• Philipp Jenningers Gedenkrede

• „Der Stellvertreter“, Rolf Hochhuth

• Gladbecker Geiseldrama

• Starfighter/Lockheed

• Memminger Abtreibungsprozess

• Kommunalwahlen in der DDR

• Die Klarsfeld Ohrfeige

• Amigo-Affäre

• Bundesligaskandal

• Mannesmann/Vodafone

• Hormonskandale







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